Ergotherapie

 Was bedeutet Ergotherapie?

Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.

Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehung seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließlichen Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.

Bewegungsabläufe, Wahrnehmung und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.

Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention eingesetzt.

(Quelle: BED e.V. 2014)

Wer kann Ergotherapie erhalten?

Im Rahmen der Versorgung von Patient/innen kann Ergotherapie verordnet werden, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Kuration, Rehabilitation)

  • eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde (Prävention)

  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Förderung)

  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern

Ergotherapeutische Leistungen kann jeder Arzt verordnen. Wenn Sie die Maßnahmen aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse überwachen, leiten und beenden können, dann können Sie auch Ergotherapie verordnen. Diagnostische Maßnahmen nach § 41 (Ärztliche Diagnostik) der Heilmittel-Richtlinie können in eigener Durchführung erbracht oder durch Fremdbefunde belegt werden. Es gibt keine Einschränkung in der Richtung, dass bei bestimmten Diagnosegruppen nur bestimmte Facharztgruppen verordnen können.

Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbehandlung statt.

   

Fachbereiche der Ergotherapie